Urteil: Flatrate darf nicht gedrosselt werden
Klage der Verbraucherzentrale erfolgreich. Das Landgericht Köln bremste heute die Drosselpläne der Telekom aus. Laut Urteil (Az. 26 O 211/13) darf die Deutsche Telekom bei den Pauschaltarifen keine Einschränkungen (Drosselung) einführen. Das Unternehmen wollte bei einem je nach Tarif erreichtem Downloadvolumen die Geschwindigkeit zunächst auf 384 kBit/s, nach massiven Beschwerden später auf 2 MBit/s drosseln, weswegen das Unternehmen im Sommer dieses Jahres als „Drosselkom“ verspottet wurde.
Begründet wurde das Urteil damit, dass mit dem beworbenen Begriff „Flatrate“ bei Internetanschlüssen über das Festnetz der Kunde eine bestimmte Surfgeschwindigkeit ohne irgendwelche Einschränkungen versteht. Die Klage wurde eingereicht, nachdem eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW ungeachtet blieb. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wäre auch die Bevorzugung Telekom eigener Dienste gegenüber denen der Konkurrenz vom Tisch.
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